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Strada Argentina 25, Sector 1 Bukarest (Rumänien)
Tel: 00.40. 724.485.782
Fax: 00.40.31.432.96.60
E-Mail: info@vincixfuturo.com; vincixfuturo@gmail.com
Vom Ministerium für Bildung akkreditiert | Ministerium für Arbeit und Soziales | Rumänisches Ministerium für Tourismus.
Wählen Sie sich in Rumänien zu spezialisieren und
werden Sie ein europäischer Profi
Wir haben einen speziellen Weg für all diejenigen entwickelt, die nur über den Masterabschluss vor 2002 oder den I.T.P. verfügen. Wir können Ihnen helfen, innerhalb weniger Monate eine Lehramtsbefähigung für die Unterstützung zu erlangen.
WICHTIGER HINWEIS: Dieser Weg wurde bereits vom Staatsrat und dem T.A.R Lazio als geeignet erachtet. Auf unserer Facebook-Seite sind die Urteile unserer Kursteilnehmer veröffentlicht, die die entsprechenden Rechtsbehelfe gewonnen haben und derzeit dank des von uns angebotenen Kurses als Förderschullehrer (auch fest angestellt) arbeiten.
-Anpassung der italienischen Studientitel an die entsprechenden rumänischen Titel (einschließlich Ministerialgebühren, Übersetzung aller Dokumente, Notarbeglaubigung und allem anderen erforderlichen);
-Rumänischkurs; keine Anwesenheitspflicht, Online-Unterricht und Prüfung, Dauer einen Monat;
-Sprachprüfung (online) und entsprechendes B1-Zertifikat (inklusive Gebühr), erforderlich für die Einschreibung beim MIUR
-Anmeldung zum Förderschullehrerkurs, keine Anwesenheitspflicht, Online-Unterricht, vorbereitet von unseren Lehrern, Dauer sechs Monate;
-Zweisprachige Unterstützung und Logistik;
-Tutorielle Betreuung vor Ort durch italienische und rumänische Tutoren, die die Kursteilnehmer während des gesamten Ausbildungszyklus begleiten;
-Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten logistischen Lösung in der Nähe der rumänischen Universität. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise tragen die Kursteilnehmer;
-mindestens 6-tägiges Ausbildungspraktikum in Rumänien, durch einen regulären Vertrag mit dem rumänischen Ministerium für Bildung akkreditierte rumänische Universität (sonst wird es nicht vom MIUR anerkannt);
-Akkreditierungsverfahren für die Lehrbefähigung für die Unterstützung in Rumänien;
- PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
- BILDUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
- NEUROPSYCHIATRIE VON KINDERN
- POLITIK FÜR KINDER MIT CES
- INFORMATIKTECHNOLOGIE ZUR UNTERSTÜTZUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
- SPEZIALPRAXIS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
THEORIETEIL: 1050 Stunden 60CFU
300 STUNDEN PRAKTIKUM (150 direkt, 75 indirekt)
Der Kurs beinhaltet obligatorisch ein aktives Ausbildungspraktikum in Rumänien. Wir bieten Ihnen jegliche Unterstützung vor Ort an, um Ihnen das Erlebnis in Rumänien so angenehm wie möglich zu gestalten.
Wie vom italienischen M.I.U.R im November 2014 bestätigt, wird das in Italien absolvierte Praktikum vom italienischen Ministerium nicht anerkannt.
Preis: 4.500,00 Euro (viertausendfünfhundert) + MwSt. (19%), wir stellen eine reguläre Rechnung aus (Möglichkeit von individuellen Ratenzahlungen), Zahlungen ausschließlich per Banküberweisung.
individuelle Ratenzahlungen
Maximale Dauer des Kurses: insgesamt 6 Monate
Wir arbeiten mit den wichtigsten Universitäten und Schulen in Rumänien zusammen, die vom Bildungsministerium akkreditiert sind. Die Abschlussprüfungen finden in Rumänien an der Universitätsniederlassung oder in einer akkreditierten Einrichtung statt.
DER PFAD ZUR QUALIFIZIERUNG ALS FÖRDERSCHULLEHRER IN RUMÄNIEN WIRD JÄHRLICH IN AKKREDITIERTEN STRUKTUREN ORGANISIERT, ES GIBT KEINE AUSSCHREIBUNGEN.
-Bürger der Europäischen Union sein;
-ein von einem EU-Land ausgestelltes Masterdiplom besitzen
-eine Lehrbefähigung aus einem EU-Land besitzen oder in eine der Gruppen für die Lehreranwerbung eingeschrieben sein
-Masterdiplom oder ITP-Diplom in beglaubigter Kopie mit AJA-Apostille;
-Kopie des Personalausweises und Steuernummer,
-Geburts- und Heiratsurkunde (mehrsprachig),
-2 Passfotos.
-Lehrbefähigung aus einem EU-Land besitzen oder in eine der Gruppen für die Lehreranwerbung eingeschrieben sein
Anerkennung des rumänischen Lehrbefähigungstitels:
Gemäß der Richtlinie 2005/36/EG, die in Italien durch das Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. November 2007 umgesetzt wurde, kann ein Antrag auf Anerkennung für folgende Berufe gestellt werden:
-Lehrer für Vorschulklassen;
-Grundschullehrer;
-Lehrer für Mittelschulen der ersten Stufe;
-Lehrer für weiterführende Schulen;
-Förderschullehrer
Die Anerkennung kann für die Berufe beantragt werden, für die die betreffende Person im Land, das den Titel ausgestellt hat, gesetzlich qualifiziert ist, und unter der Bedingung, dass diese Berufe im italienischen Schulsystem entsprechend sind (entsprechender Beruf).
Als geregelte Ausbildung gilt eine Ausbildung, die zum Erwerb eines Titels führt (theoretisch-praktische, fachliche und didaktisch-pädagogische Ausbildung), die gemäß den Vorschriften des Landes, in dem die Ausbildung abgeschlossen oder anerkannt wurde, die Ausübung des Berufs als qualifizierten Lehrer ermöglicht. Der Titel muss daher eine vollständige berufliche Ausbildung bescheinigen, die in gesetzlich festgelegten Formen sanktioniert ist (abschließende Prüfung, Praktika usw.), dessen Besitz die Gesetzgebung des Landes, das ihn ausgestellt hat, an die Ausübung der Tätigkeit als qualifizierter Lehrer bindet.
Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anerkennung des Berufs ist auch der Besitz von Sprachkenntnissen vorgesehen. Nach Artikel 4 der Richtlinie 36/2005/EG und Artikel 7 des entsprechenden Durchführungsgesetzes Nr. 206/2007 müssen die Begünstigten der Anerkennung beruflicher Qualifikationen über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Unter erforderlichen Sprachkenntnissen wird das Wissen der Sprache des Gastlandes auf einem Niveau verstanden, das mit der Art des auszuübenden Berufs in Einklang steht.
Um den Beruf des Lehrers auszuüben, ist ein angemessenes Sprachtraining in Italienisch unerlässlich, da die Sprachkenntnisse ausdrücklich zum Beruf gehören.
Link, auf dem regelmäßig ausländische Anerkennungsdekrete veröffentlicht werden:
Archiv Veröffentlichung Anerkennungsdekrete - Miur
Voraussetzungen für die Anerkennung in Italien:
Der Antragsteller muss:
-Bürger der Europäischen Union sein;
-einen beruflichen Qualifikationstitel eines EU-Landes besitzen
An welche Behörde muss sich der Antragsteller für die Anerkennung des beruflichen Qualifikationstitels des Lehrers wenden
Für Lehrer an staatlichen Vorschul-, Grund- und Sekundarschulen sowie an Kunstinstituten (einschließlich Konservatorien, Kunsthochschulen, Isias)
Websites: www.istruzione.it / www.bdp.it/mpi.htm
Erstellt mit Flazio.com